Wie berechnet sich Ihre Eigenbeteiligung ?
Nach den §§ 32 Abs. 2 und 43b Abs. 1 SGB V müssen wir Ihnen eine Eigenbeteiligung für Ihre Behandlung abverlangen. Diese Summe haben wir dann mit unserem Vergütungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse zu verrechnen.
Die gesetzliche Zuzahlung besteht seit 2004 aus 2 Komponenten:
Die Rezeptblattgebühr in Höhe von 10,00 € (nicht zu verwechseln mit der 10,00 € Praxisgebühr beim Arzt) und 10 % der Behandlungskosten.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen eine Beispiel-Berechnung:
| Verordnung: | 6x Krankengymnastik | |
| Kasse: | AOK Westfalen-Lippe | |
| Eigenanteil: | 10 % von 13,90 € = 1,39 € | |
| 6 Beh. x 1,39 € = 8,34 € | ||
| 10 % der Kosten: | 8,34 € | |
| Rezeptblattgebühr: | 10,00 € | |
| Von Ihnen zu zahlen: | 18,34 € |
Kinder und Jugendlichen sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zuzahlung befreit.